Videoüberwachung
Welche Busse sind Videoüberwacht?
Videoüberwachte Busse sind außen an den Bustüren mit einem Hinweisschild gekennzeichnet.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die Daten werden in der Regel drei Tage gespeichert.
Ausgenommen berechtigte Interessen:
Verletzung von Leben, Gesundheit und Freiheit einer Person. Verfolgung von Straftaten zur Aufklärung. Vandalismus und Diebstahl. Beweissicherung im Hausrecht.
Wer ist zuständig für die Videoüberwachung?
Omnibusbetrieb Gerhard Buschek
Am Wiesenrain 22A
83527 Haag in Oberbayern
Telefon: 08072/514
E-Mail: info@buschek-bus.de
Welchen Zweck und Rechtsgrundlage erfüllt die Videoüberwachung?
Schutz von Gesundheit, Leben und Eigentum. Wahrnehmung des Hausrechts. Prävention und Beweissicherung von Straftaten. Vandalismus Vorbeugung.
Durch Folgende Rechtsgrundlage:
Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO
§ 4 BDSG
Art. 24 BayDSG
Welche berechtigten Interessen werden verfolgt?
Verletzung von Leben, Gesundheit und Freiheit einer Person. Verfolgung von Straftaten zur Aufklärung. Vandalismus und Diebstahl. Beweissicherung im Hausrecht.
Welche möglichkeiten hat ein Betroffener?
Betroffene können die Daten in unserem Unternehmen über ihre eigene Person durch den angegeben Kontakt einfordern (Art. 15 DSGVO). Verarbeitung nach drei Tagen unterliegen bestimmter notwendiger Zwecke oder Rechtsgrundlagen. Falls dies nicht vorliegt werden die Aufnahmen in der Regel nach drei Tagen gelöscht.
Ein Widerspruch der Daten Aufzeichnung kann auch durch ein nicht betreten eines gekennzeichneten Fahrzeug erfolgen.
Wer kann die Daten Einsehen?
In einem berechtigen Fall können die Daten für bestimmte Personen oder Gruppen bereitgestellt werden. Hierzu zählen die Öffentlichen Stellen der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Aufsichtsbehörden. Zudem auch Dienstleister im Personenverkehr.

Kontakt
Tel.: +49 (0) 8072/514
Fax: +49 (0) 8072/8350
E-Mail: info@buschek-bus.de